Spezialist Baugewerbe · Garantien & Bürgschaften · GAV-Kautionen · Personalverleih

Baugarantie in 24h. Ohne Ihre Banklimite zu belasten.

Wir vergleichen für Sie die besten Versicherungsträger und setzen Ihr Garantie-Setup so auf, dass es mit Ihrem Betrieb mitwächst. Unabhängig, schnell, seit 1997.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
FINMA-registriert
Unabhängiger Broker
Mehrere Versicherer verglichen
Garantieschein in 24–48h
[X]+
Bauunternehmen betreut
CHF [X] Mio.
Garantievolumen verwaltet
Seit 1997
Im Dienst des Baugewerbes
0.5–1.5%
Typische Jahresprämie auf die Garantiesumme

Unsere Lösungen

Alle Garantiearten aus einer Hand

Der Markt für Baugarantien ist anspruchsvoller geworden — steigende Insolvenzen und höhere Schadenlast treiben die Prämien. Umso wichtiger: Als unabhängiger Broker vergleichen wir mehrere Versicherungsträger und finden die beste Kombination aus Preis, Konditionen und Schnelligkeit für Ihr Projekt.

OR 111 / OR 496

Erfüllungsgarantie

Sichert dem Auftraggeber zu, dass Sie das Projekt vertragsgemäss abschliessen. Pflicht bei öffentlichen Ausschreibungen und GU-Projekten. Typisch 5–20% des Vertragswerts.

Ausschreibung · Öffentliche Hand · GU Mehr erfahren →
OR 111 / OR 496

Werkgarantie

Deckt Mängelansprüche nach Bauabschluss ab — 5 Jahre gemäss SIA 118. Schützt den Bauherrn bei Konkurs des Unternehmers. 10% der Schlussrechnung.

SIA 118 · Mängelgewährleistung · 5 Jahre Mehr erfahren →
OR 111

Anzahlungsgarantie

Sichert geleistete Anzahlungen ab. Falls Sie nicht liefern können, erhält der Auftraggeber sein Geld zurück — die Basis für Vertrauen bei neuen Geschäftsbeziehungen.

Anzahlung · Neue Partnerschaften Anfragen →
OR 496

Offertgarantie

Sichert dem Auftraggeber zu, dass Sie Ihr Angebot aufrechterhalten. Unverzichtbar bei öffentlichen Submissionen. Typisch 2–5% des Angebotswerts, Laufzeit 3–6 Monate.

Submission · Bietungsgarantie Anfragen →
GAV-Pflicht

GAV-Kaution

Wer in der Schweiz einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag untersteht, muss vor Arbeitsbeginn eine Kaution hinterlegen. Statt Bargeld auf ein Sperrkonto: Versicherungsgarantie — Sie bleiben liquid.

Maler · Gipser · Gebäudetechnik · Metall · Bodenleger · u.v.m. Mehr erfahren →
AVG Art. 14

Personalverleih-Kaution

Jeder Personalverleiher in der Schweiz braucht eine Kaution zur Sicherung von Lohnansprüchen — Bewilligungsvoraussetzung gemäss AVG. CHF 50'000–150'000, je nach Einsatzstunden und Bewilligungsart. Versicherungsgarantie statt Sperrkonto.

Temporärbüros · Personalverleih · SECO-Bewilligung Mehr erfahren →

Vorbereitet sein

Diese Unterlagen beschleunigen Ihre Garantie

Je vollständiger Ihre Anfrage, desto schneller der Garantieschein. Bei Standardfällen reicht oft ein Betreibungsauszug. Bei höheren Limiten braucht es mehr.

Betreibungsauszug
Aktuell, nicht älter als 3 Monate
Bilanz & Erfolgsrechnung
Letzte 2 Jahresabschlüsse
Werkvertrag
Inkl. Vergabeunterlagen bei Submission
Neugründung?
Businessplan & Zwischenabschluss

Hinweis: Auf die Prämie wird die eidgenössische Stempelabgabe von 5% erhoben.

Praxistipp: So kommen Sie am schnellsten zum Betreibungsauszug

Den Betreibungsregisterauszug brauchen Sie für fast jede Garantie-Anfrage. Heute geht das komplett digital — oft innert weniger Stunden.

EasyGov.swiss
Offizieller Bund-Kanal. CHF 17. Digital.
Post.ch
CHF 24.90. Per E-Mail innert Stunden.
eAmt.ch / tilbago
CHF ~25. Digital innert 24h.
SwissID App
Direkt digital bestellen & erhalten.

Wichtig: Kantonale Unterschiede beachten

Der Auszug deckt nur den jeweiligen Betreibungskreis ab. Hat Ihre Firma in den letzten 5 Jahren den Sitz gewechselt, brauchen Sie einen Auszug pro Standort. Bestellen Sie den Auszug am Sitz der Gesellschaft (juristische Person) bzw. am Wohnsitz (Einzelfirma). Manche Kantone sind voll digitalisiert, andere arbeiten noch teilweise papierbasiert — planen Sie im Zweifelsfall 2–3 Werktage ein.

Ihr wichtigstes Instrument bei Ausschreibungen

Bei öffentlichen Ausschreibungen und den meisten GU-Projekten ist eine Erfüllungsgarantie Pflicht. Wer sie nicht innert Frist vorlegen kann, verliert den Auftrag. Wir sorgen dafür, dass Sie innerhalb von 24–48 Stunden eine bankfähige Garantieurkunde in der Hand halten.

Garantiesumme
5–20%
des Vertragswerts, je nach Auftraggeber und Projekttyp
Laufzeit
Bis Abnahme
Endet mit der vollständigen Vertragserfüllung oder Schlussabnahme
Jahresprämie
0.5–1.5%
auf die Garantiesumme — deutlich günstiger als eine Bankgarantie
Ausstellung
24–48h
bei vollständigen Unterlagen — auch Express bei dringenden Projekten

Aktuelles Marktumfeld: Warum ein Broker jetzt entscheidend ist

Steigende Insolvenzen im Baugewerbe, zunehmender Liquiditätsmangel und eine wachsende Schadenlast bei den Versicherern haben den Markt für Baugarantien spürbar verschärft. Mehrere Versicherungsträger haben ihre Tarife für Erfüllungsgarantien deutlich erhöht, die Risikoprüfung ist strenger geworden. In diesem Umfeld macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie bei einem einzelnen Anbieter anfragen oder ob ein spezialisierter Broker den gesamten Markt für Sie vergleicht und die besten Konditionen verhandelt.

Wann brauchen Sie eine Erfüllungsgarantie?

Praktisch immer, wenn Sie als Unternehmer einen grösseren Bauauftrag ausführen. Öffentliche Auftraggeber verlangen sie standardmässig bei Submissionen. Generalunternehmer fordern sie von Subunternehmern. Und auch private Bauherren setzen bei Projekten ab CHF 500'000 zunehmend auf diese Absicherung. Ohne Erfüllungsgarantie kein Vertrag — so einfach ist das.

Versicherungsgarantie statt Bankgarantie

Eine Bankgarantie belastet Ihre Kreditlinie. Jeder Franken, der dort gebunden ist, fehlt Ihnen für Betriebsmittel, Material oder neue Projekte. Die Versicherungsgarantie läuft komplett ausserhalb Ihrer Bankbeziehung. Sie zahlen eine überschaubare Prämie und Ihre Kreditlinie bleibt frei — für das, wofür Sie sie wirklich brauchen.

Wie wir für Sie arbeiten

1
Projektdaten erfassen
Werkvertrag, Vergabeunterlagen, gewünschte Garantiesumme
2
Offerten einholen
Wir vergleichen mehrere Versicherungsträger und verhandeln die beste Prämie
3
Garantieurkunde
Innerhalb von 24–48h in Ihrem Postfach — bereit zur Einreichung
4
Laufende Betreuung
Verlängerungen, Anpassungen, Rückgabe — wir kümmern uns

Solidarbürgschaft (OR 496)

Standard gemäss SIA-Norm 118. Der Versicherer bürgt solidarisch mit Ihnen, kann aber dem Gläubiger die gleichen Einreden entgegensetzen wie Sie. Kostengünstiger und in den meisten Fällen ausreichend.

Abstrakte Garantie (OR 111)

Der Versicherer zahlt auf erstes Verlangen, ohne Prüfung der Einreden. Wird von gewissen Auftraggebern verlangt, ist aber deutlich teurer. Wir prüfen, ob die abstrakte Form wirklich nötig ist und verhandeln die beste Prämie.

Erfüllungsgarantie anfragen →

Nach der Abnahme beginnt die zweite Phase

Wenn das Baugerüst abgebaut wird, fängt die Werkgarantie erst an. Sie deckt Mängelansprüche für die Rügefrist gemäss SIA-Norm 118 — in der Regel 5 Jahre ab Abnahme. Für den Bauherrn ist sie die Absicherung, dass Mängel auch dann behoben werden, wenn der Unternehmer in der Zwischenzeit in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Garantiesumme
10%
der Schlussabrechnungssumme (Standardansatz SIA 118)
Laufzeit
5 Jahre
Rügefrist ab Abnahme gemäss SIA-Norm 118, Art. 172
Liquiditätseffekt
Sofort
Kein Rückbehalt auf der Schlussrechnung — volle Zahlung bei Abnahme
Alternative
Rückbehalt
Ohne Garantie behält der Bauherr 10% Ihrer Schlussrechnung 5 Jahre lang ein

Warum eine Werkgarantie Gold wert ist

Stellen Sie sich vor: Sie schliessen ein Projekt über CHF 2 Mio. ab. Ohne Werkgarantie behält der Bauherr CHF 200'000 Ihrer Schlussrechnung als Sicherheit ein — 5 Jahre lang. Das ist Kapital, das Ihnen fehlt. Mit einer Werkgarantie erhalten Sie sofort die volle Schlussrechnung und zahlen dafür eine Jahresprämie von typisch CHF 1'500–3'000. Die Rechnung ist einfach.

Erfüllung + Werk = Projekt komplett abgesichert

Die Erfüllungsgarantie sichert die Bauphase, die Werkgarantie die Phase danach. Zusammen decken sie den gesamten Lebenszyklus eines Bauprojekts ab. Wir strukturieren beide Garantien im Paket — oft beim gleichen Versicherungsträger, was Ihnen bessere Konditionen und weniger Verwaltungsaufwand bringt.

Rechenbeispiel: Werkgarantie vs. Rückbehalt

❌ Ohne Werkgarantie
Schlussrechnung: CHF 1'000'000
Rückbehalt 10%: – CHF 100'000
Auszahlung sofort: CHF 900'000
Restbetrag nach 5 Jahren: CHF 100'000
→ CHF 100'000 fehlen 5 Jahre im Betrieb
✅ Mit Werkgarantie
Schlussrechnung: CHF 1'000'000
Auszahlung sofort: CHF 1'000'000
Prämie/Jahr ca.: CHF 1'000–1'500
Kosten 5 Jahre: ca. CHF 5'000–7'500
→ Volle Liquidität ab Tag 1

Garantiesumme nach SIA 118

Abrechnungssumme bis CHF 300'000: Garantie = 10%. Darüber: 5% (min. CHF 30'000, max. CHF 2 Mio.). Die schriftlichen Vereinbarungen im Werkvertrag können von der SIA-Norm abweichen — max. 10%.

Bis 10 Jahre für Aussenhülle

Standardlaufzeit: 2–5 Jahre. Für Arbeiten an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster, Beton, Aussentüren) sind solidarische Werkgarantien mit bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich. Wichtig bei Fassadenbau und Dachdecker-Arbeiten.

Lückenloser Übergang: Erfüllung → Werk

Das Abnahmedatum ist der entscheidende Stichtag: Ab diesem Moment greift die Erfüllungsgarantie nicht mehr. Deshalb ist es wichtig, dass der Garantieschein der Erfüllungsgarantie zeitlich möglichst nahe an die voraussichtliche Werkabnahme gelegt wird — und ab dem Abnahmedatum lückenlos eine Werkgarantie anschliesst. Wir koordinieren beide Garantien so, dass Sie jederzeit abgesichert sind.

Werkgarantie anfragen →

Neuer Service

Immer mehr Gesamtarbeitsverträge verlangen eine Kaution. Wer sie nicht stellt, riskiert Konventionalstrafen und Dienstleistungssperren. Wir stellen Ihre Kaution als Versicherungsgarantie — kein Sperrkonto, keine gebundene Liquidität.

Maler & Gipser
GAV mit Kautionspflicht seit 2011. Bis CHF 10'000.
Gebäudetechnik
Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Liftbau. Bis CHF 10'000.
Metallgewerbe
LGAV Metallgewerbe Schweiz. Bis CHF 10'000.
Weitere Branchen
Bodenleger, Gebäudehülle, Decken/Innenausbau, Gärtner u.a.

Das Problem

Die ZKVS fordert Sie auf, vor Arbeitsbeginn eine Kaution zu hinterlegen. Barkaution heisst: Geld liegt auf einem Sperrkonto — blockiert, unverzinst, unproduktiv.

Unsere Lösung

Wir stellen eine unwiderrufliche Garantieerklärung einer FINMA-unterstellten Versicherung. Sie zahlen eine kleine Prämie statt CHF 10'000 zu blockieren. Garantieurkunde direkt an die ZKVS — fertig.

Gebäudetechnik, Metallgewerbe, Maler — alle Branchen mit GAV-Kautionspflicht.

GAV-Kaution anfragen →

Für Temporärbüros & Personalverleiher

Ohne Kaution keine SECO-Bewilligung. Über 7'200 Personalverleih-Betriebe in der Schweiz brauchen diese Sicherheitsleistung gemäss AVG Art. 14. Wir stellen sie als Versicherungsgarantie — Ihre Liquidität bleibt frei.

CHF 50'000
Grundbetrag pro Betrieb mit kantonaler Bewilligung
CHF 100'000
Ab 60'000 Einsatzstunden pro Kalenderjahr
+ CHF 50'000
Zuschlag bei eidgenössischer Bewilligung (grenzüberschreitend)
CHF 150'000
Maximalbetrag (kantonal + eidgenössisch + Volumenstufe)

Warum Versicherungsgarantie?

Die Kaution kann als Bareinlage, Bankgarantie oder Versicherungsgarantie hinterlegt werden. Die Versicherungslösung ist die günstigste: Sie zahlen eine Prämie statt CHF 50'000–150'000 auf einem Sperrkonto zu blockieren. Ihre Kreditlinie bleibt unangetastet.

Was wir für Sie erledigen

Wir holen Offerten bei mehreren Versicherern ein, vergleichen Konditionen und stellen die Garantieurkunde direkt an Ihre kantonale Bewilligungsbehörde zu. Auch bei Erhöhungen (z.B. nach Überschreiten der 60'000-Stunden-Grenze) oder bei Erweiterung auf die eidgenössische Bewilligung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Personalverleih-Kaution anfragen →

Baugarantien. GAV-Kautionen. Personalverleih. Alles aus einer Hand.

Unser Ansatz

Ihr Garantie-Setup: einmal richtig, dann skalierbar

Eine Garantie ist kein Standardprodukt. Wer das Setup falsch strukturiert, stösst bei Projekt drei an die Limite. Wir nehmen Sie an der Hand — von der ersten Analyse bis zum fertigen Rahmenvertrag.

Als Brückenbauer zwischen Ihrem Unternehmen und den Versicherungsträgern sorgen wir dafür, dass Ihre Limite mit Ihrem Wachstum Schritt hält. Nicht ein Anbieter mit starrem Rahmen, sondern die optimale Kombination mehrerer Träger.

1

Bedarfsanalyse

Projektvolumina, Auftraggeber-Anforderungen, Laufzeiten — wir verstehen Ihr Geschäft, bevor wir beraten.

2

Träger-Selektion

Wir kennen die Kapazitäten und Konditionen jedes Anbieters. Für wachsende Betriebe wählen wir Träger, die mithalten.

3

Rahmenvertrag aufsetzen

Ein Gesamtlimit, innerhalb dessen Sie neue Garantien ohne Neuprüfung abrufen. Schnell, flexibel, skalierbar.

4

Laufende Betreuung

Limiten-Monitoring, Verlängerungen, neue Projekte — wir bleiben an Ihrer Seite, nicht nur beim Abschluss.

Warum ABES Group

Was uns von Generalisten unterscheidet

Viele Versicherungsberater decken alles ab — aber nichts richtig. Unser Team lebt Garantien und Bauversicherungen. Jeden Tag, seit über 25 Jahren.

Echte Garantie-Kompetenz

OR 111, OR 496, Rahmenverträge, Mehrträger-Strukturen — wir kennen die Mechanik aus dem Effeff. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit jemandem, der Ihre Frage direkt beantworten kann.

Schneller als jede Bank

Garantieschein in 24–48 Stunden. Keine wochenlange Kreditprüfung, keine gebundene Liquidität, kein Bankbürokratie-Marathon.

Ihr Broker, nicht deren Vertreter

Als ungebundener Versicherungsbroker (VAG Art. 40 ff.) handeln wir ausschliesslich in Ihrem Auftrag. Wir unterstehen einer gesetzlichen Treupflicht Ihnen gegenüber und sind verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Konkret heisst das: Wir vergleichen alle relevanten Anbieter und empfehlen die Lösung, die für Sie stimmt, nicht die, die uns die höchste Provision bringt.

Alles rund um Bau aus einer Hand

Garantien, GAV-Kautionen, Bauversicherungen, Haftpflicht — wir verstehen das Baugewerbe und denken Ihr gesamtes Risikobild mit. Ein Ansprechpartner statt fünf verschiedene.

Transparenz bei der Entschädigung

Als Broker werden wir grundsätzlich von den Versicherungsgesellschaften entschädigt (Verwaltungsentschädigung gemäss VAG Art. 45). Die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Bei besonders aufwändigen oder komplexen Mandaten behalten wir uns vor, ergänzend auf Honorarbasis zu arbeiten. Darüber informieren wir Sie selbstverständlich im Voraus.

Einfacher Ablauf

So kommen Sie zu Ihrer Garantie

Anfrage senden

Formular ausfüllen oder anrufen. Garantieart, Kontaktdaten — fertig.

60 Sekunden

Experten-Rückruf

Wir melden uns. Kurzes Gespräch — wir klären Bedarf, OR-Form und Laufzeit.

Innert 24h

Versicherer-Vergleich

Wir holen Offerten von mehreren Trägern und empfehlen die beste Lösung.

1–2 Tage

Garantieschein erhalten

Garantieschein innert 24–48h. Direkt einsetzbar für Ihre Ausschreibung.

24–48h

Kontakt

Jetzt Rückruf vom Experten anfordern

Hinterlassen Sie Ihre Nummer — ein Garantie-Spezialist ruft Sie zurück und berät Sie persönlich. Kostenlos, unverbindlich, innert 24 Stunden.

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mehrere Versicherer verglichen
  • Garantieschein in 24–48h
  • Persönlicher Ansprechpartner

Ihre Daten sind bei uns sicher

2048-Bit SSL-Verschlüsselung bei jeder Übertragung
Tier-IV Rechenzentren in der Schweiz
FINMA-konforme Georedundanz mit täglicher Spiegelung
Verschlüsselte API-Zustellung aller Formulardaten
Verschlüsselungsstandard auf Grossbanken-Niveau

Rückruf vom Experten

Unverbindlich und kostenlos — wir melden uns innert 24h

Expertenwissen

Ratgeber: Garantien im Baugewerbe

OR 111 vs. OR 496, Erfüllungsgarantie-Höhe, Versicherung vs. Bank, KBOB-Leitfaden — alles verständlich erklärt.

Alle Artikel lesen →

Häufige Fragen

Schnelle Antworten

Bei bestehendem Rahmenvertrag oft noch am selben Tag. Ohne bestehende Vereinbarung dauert die Erstprüfung in der Regel 24–48 Stunden. Bei grösseren Limiten oder komplexen Mehrträger-Strukturen rechnen Sie mit 3–5 Werktagen. In jedem Fall deutlich schneller als über den Bankweg.
Für die erste Bonitätsprüfung benötigen wir in der Regel den letzten Jahresabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung) sowie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug. Bei jüngeren Unternehmen ergänzend einen Zwischenabschluss oder Businessplan. Bei Folgegarantien innerhalb eines bestehenden Rahmenvertrags reicht oft nur der Werkvertrag oder die Ausschreibungsunterlagen.
Die Jahresprämie liegt typischerweise zwischen 0.5% und 1.5% der Garantiesumme, abhängig von Bonität, Garantieart und Laufzeit. Eine Erfüllungsgarantie über CHF 200'000 kostet also rund CHF 1'000–3'000 pro Jahr. Zum Vergleich: Eine Bankgarantie bindet das Doppelte an Kreditlinie und blockiert Ihr Kapital. Die Erstberatung und Offerteinholung bei uns ist kostenlos.
OR 111 ist die abstrakte Garantie: Der Versicherer zahlt auf erstes Verlangen, ohne dass der Auftraggeber einen Schaden beweisen muss. Das ist der Goldstandard bei grösseren Projekten und öffentlichen Ausschreibungen. OR 496 ist die Solidarbürgschaft: Hier hat der Garant ein Einwendungsrecht und zahlt nur bei nachgewiesenem Vertragsbruch. Dazu kommt die Werkgarantie nach SIA-Norm 118 (Art. 181), die den Rückbehalt nach Abnahme ablöst — typisch 10% des Vertragswerts über 2 Jahre. Welche Form Ihr Auftraggeber verlangt, klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.
Ja, und genau das empfehlen wir. Nach SIA-Norm 118 darf der Auftraggeber bis zu 10% des Vertragswerts als Rückbehalt einbehalten. Mit einer Werkgarantie (Solidarbürgschaft) lösen Sie diesen Rückbehalt ab und erhalten Ihr Geld sofort zurück. Der Auftraggeber ist identisch abgesichert, aber Ihre Liquidität bleibt frei. Besonders bei mehreren laufenden Projekten macht das schnell einen sechsstelligen Unterschied.
Drei Gründe: Erstens belastet die Versicherungsgarantie Ihre Kreditlinie bei der Bank nicht — Sie behalten Ihren finanziellen Spielraum für das Tagesgeschäft. Zweitens ist die Ausstellung schneller (Tage statt Wochen). Drittens können Sie mit einem Rahmenvertrag neue Garantiescheine ohne erneute Kreditprüfung abrufen. Sie zahlen eine Prämie statt Kapital zu blockieren.
Genau hier zeigt sich der Vorteil eines spezialisierten Brokers. Wir analysieren Ihr bestehendes Setup, identifizieren Träger mit höheren Kapazitäten und strukturieren Ihre Garantien bei Bedarf über mehrere Versicherer gleichzeitig. So schaffen wir zusätzliche Limiten, ohne dass Sie bestehende Verträge kündigen müssen. Viele unserer Kunden kommen genau mit diesem Problem zu uns.
Ein Rahmenvertrag legt ein Gesamtlimit fest, innerhalb dessen Sie einzelne Garantiescheine ohne neue Bonitätsprüfung abrufen können. Das beschleunigt den Prozess massiv — bei manchen Trägern können Sie Garantien über ein Online-Portal rund um die Uhr selbst auslösen. Ein Rahmenvertrag lohnt sich ab dem Moment, wo Sie regelmässig Garantien stellen (ab ca. 3–4 pro Jahr).
Die ZKVS (Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz) verwaltet die GAV-Kautionen für verschiedene Branchen. Statt Bargeld auf ein Sperrkonto zu zahlen, können Sie die Kaution als Versicherungsgarantie stellen — das ist günstiger und schont Ihre Liquidität. Wir übernehmen den gesamten Prozess: Offerteinholung, Antragstellung und Zusendung der Garantieurkunde direkt an die ZKVS. Kontaktieren Sie uns am besten, bevor die Frist abläuft.
Praktisch alle Baugewerbe-Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV: Maler, Gipser, Gebäudetechnik (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Liftbau), Metallgewerbe, Bodenleger, Plattenleger, Gebäudehüllengewerbe, Decken- und Innenausbau sowie Gärtner (Tessin). Die Pflicht gilt für Schweizer und ausländische Betriebe gleichermassen. Die Kautionshöhe richtet sich nach Branche und Auftragswert und liegt zwischen CHF 2'500 und CHF 20'000.
Die Kaution muss vor Arbeitsbeginn stehen. Wer sie nicht oder zu spät leistet, begeht eine GAV-Verletzung. Die Folgen: Konventionalstrafen der Paritätischen Kommission, Kontroll- und Verfahrenskosten und im schlimmsten Fall eine Dienstleistungssperre. Das ist vermeidbar — melden Sie sich bei uns, sobald Sie die Aufforderung erhalten.
Für die Bewilligung zum Personalverleih (AVG Art. 14) müssen Sie eine Kaution von mindestens CHF 50'000 hinterlegen. Statt dieses Geld auf einem Sperrkonto zu blockieren, stellen wir Ihnen eine Versicherungsgarantie aus. Sie zahlen nur eine jährliche Prämie und behalten Ihr Startkapital für den Betriebsaufbau. Wir kennen die Anforderungen der kantonalen Bewilligungsbehörden und liefern die Garantieurkunde im richtigen Format.
Ja. Ab 60'000 geleisteten Einsatzstunden pro Kalenderjahr steigt die Kaution von CHF 50'000 auf CHF 100'000. Beantragen Sie zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung (für grenzüberschreitenden Verleih), kommen weitere CHF 50'000 dazu — Maximum CHF 150'000. Wir überwachen die Schwellenwerte mit Ihnen und sorgen rechtzeitig für die Anpassung der Garantie.
Wird eine Garantie beansprucht (z.B. weil der Auftraggeber einen Schadenfall geltend macht), prüft der Versicherer den Anspruch. Bei einer abstrakten Garantie (OR 111) zahlt er zunächst und nimmt anschliessend Regress beim Unternehmer. Bei einer Solidarbürgschaft (OR 496) wird der Anspruch erst geprüft. In beiden Fällen begleiten wir Sie durch den Prozess und koordinieren mit dem Versicherer.
Die Erstberatung und Offerteinholung ist kostenlos. Als Broker werden wir in der Regel direkt von den Versicherungsgesellschaften entschädigt (Verwaltungsentschädigung gemäss VAG Art. 45). Bei besonders aufwändigen Mandaten arbeiten wir ergänzend auf Honorarbasis — darüber informieren wir Sie selbstverständlich im Voraus.